Berufshaftpflichtversicherung für Feng Shui Berater

Versicherungsanbieter sind äußerst einfallsreich, wenn es um Kreieren neuer Bedarfsfelder geht. Seit kurzem bietet Hiscox, ein mir bis dato völlig unbekannter Versicherungsanbieter, eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung für Feng Shui Berater an.

In der Pressemitteilung des Unternehmens ist zu lesen:

„Die Nachfrage nach Feng Shui-Beratungen in vielfältigen Bereichen steigt und somit auch die Risiken, denen die Tätigkeit eines Beraters ausgesetzt ist. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Missachtung von Vorschriften im Rahmen der Beratung
  • Nicht-Beachtung von behördlichen Vorgaben im Zuge der Auftragsausführung (zum Beispiel Verstellen von Fluchtwegen)
  • Fehler bei der Begutachtung von Räumen sowie Außenanlagen (beispielsweise fehlerhafte Analyse von Wasseradern)”
  • Demnach dürfen sich jetzt Feng Shui Berater gegen die eigene Dummheit versichern! Wenn ein Feng Shui Berater allgemein gültige Vorschriften missachtet und gesetzliche Regelungen außer Acht lässt, dann sollte ihm ein Berufsverbot (was nicht geht, weil es den Beruf offiziell gar nicht gibt) erteilt und nicht eine Versicherung der eigenen Unfähigkeit angedreht werden.
    Eine spezielle Haftpflichtversicherung für Feng Shui Berater ist nicht nötig, wenn der Berater seine Kompetenzgrenzen nicht überschreitet und sich an die Regelungen eines Dienstvertrags orientiert und keinen Werkvertrag anbietet.
    Baumaßnahme (Türen verbauen) darf ein Feng Shui Berater, sofern er/sie kein Architekt oder Bauingenieur ist, nicht veranlassen. Berater kann nur Anregungen liefern, die auf gesetzliche etc. Vorschriften und Bauregelungen zu prüfen sind. Der Klient trägt stets selbst die Verantwortung für die Umsetzung der Empfehlungen.
    Falls ein Berater irgendwelche Garantien etc. abgibt oder ohne entsprechende Fachausbildung Ausführungspläne erarbeitet, dann überschreitet er eindeutig seine Kompetenzen und die Versicherungsleistung wäre ohnehin in Frage gestellt.
    Ich bin selbst keine Juristin und maße mich keinesfalls an, rechtliche Ratschläge zu erteilen. In meiner Fortbildung zum Sachverständigen habe ich aber den Sachverhalt mit unserem Ausbilder, einem erfahrenen Rechtsanwalt, ausführlich diskutiert. Mein Fazit: als Feng Shui Berater muss ich wissen, wie die gesetzlichen Grenzen sind und wie ich meine Dienstleistung anbieten und ausführen darf. Wenn ich es nicht weiß, dann sollte ich es lernen, statt mich mit (Zitat Hiscox) „Allrisk-Deckung: Eine Aufzählung versicherter Tätigkeiten findet nicht statt. Es ist grundsätzlich alles versichert, was nicht explizit ausgeschlossen ist.“ versichern.
    Was der ganze Spaß kosten soll, habe ich nicht erfahren, weil außer der Pressemitteilung auf der Website des Anbieters, keine Spur der Versicherung zu finden ist. Oder haben wir hier mit einem streng gehüteten „Geheimnis des Meisters“ zu tun? ;-)
    Heute kann man alles versichern. Auch ein Nichtschwimmer kann eine Taucherversicherung abschließen. Die Frage ist nur, was Sinn macht.

    Mit versicherungsfreien Grüßen

    Hedwig Seipel
    www.fengshui-classic.de

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    4 Kommentare »

      Gerhard Zirkel schrieb am 5 März 2010 um 12:21 Uhr:

    Ich halte das für den halbherzigen Versuch eines Marketinggags. Denn bevor man eine solche Versicherung anbietet, macht man doch eine Marktanalyse und merkt, dass es gar keine Kunden für so etwas gibt.

    Die paar Kollegen die tatsächlich von Feng Shui leben, brauchen eine solche Versicherung nicht weil sie wissen was sie dürfen und was nicht.

    Der Rest ist damit beschäftigt auf die jährlichen Verbandbeiträge zu sparen :)

    Gerhard

      Hedwig Seipel schrieb am 5 März 2010 um 12:59 Uhr:

    Hi Gerhard,

    das bringt mich aber auf eine neue Geschäftsidee. Ich versichere mich “Allrisk” und ich berate Dich. Ich werde Dir empfehlen einen Brunnen aufzustellen und verspreche Dir dadurch einen dreistelligen Umsatzzuwachs bei Deinen Geschäften. Sollte dieser erstaunlicherweise ausbleiben, verklagst Du mich und wir machen die Versicherungszahlungen fifty-fifty. Wäre es was?

    Hetti

      Gerhard Zirkel schrieb am 5 März 2010 um 13:52 Uhr:

    da bin ich sofort dabei :)

    Das lässt sich dann noch erweitern. Wir bieten diesen Dienst Leuten an, die gerne ein neues Haus hätten. Wir empfehlen denen einige tragende Wände zu entfernen, lassen das alte Haus einstürzen und er bekommt von der Versicherung ein neues. Wir bekommen 10% von der Neubausumme …

    Gerhard

    [...] Shui-Berater http://www.aspect-online.de – Feng Shui: Haftpflichtversicherung mal ganz harmonisch http://www.feng-shui-blog.eu – Berufshaftpflichtversicherung für Feng Shui Berater http://www.rss-versicherung.de – Eine Versicherung für Feng-Shui-Berater… [...]

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